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25.02.21 –
Die aktuelle Liste der Gelnhäuser Grünen zur anstehenden Kommunalwahl am 14. März, die fast durchgängig paritätisch besetzt werden konnte, wirft ihre Schatten voraus.
Auf der letzten Videokonferenz machten die Frauen des Ortverbandes auf zwei frauenspezifische Probleme aufmerksam, die nun als Anträge in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 24. März zur Abstimmung gestellt werden.
Bei dem einen Antrag fordern die Grünen, dass Informationen zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch künftig auf der Webseite der Stadt einsehbar sein sollen.
Hintergrund ist das kürzlich erfolgte Urteil des OLG Frankfurt, in dem die Verurteilung der Gießener Frauenärztin Christina Hänel wegen „Werbung für den Abbruch von Schwangerschaft“ für rechtskräftig erklärt wurde.
Hänel hatte auf ihrer Praxiswebseite medizinisch sachlich und korrekt über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs aufgeklärt. Trotz der Reform des § 219a StGB dürfen Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin online keine Informationen zu den von ihnen angebotenen Abbruchsmethoden geben, weil sie bei Durchführung eines Abbruchs Geld verdienen. Insofern wird ihnen das als Werbung in eigener Sache ausgelegt.
„Die verschiedenen Gerichte haben erklärt, dass Schwangere sich ungehindert bei ihren Frauenärzten direkt oder an offizieller Stelle informieren könnten, die Verantwortung liegt daher jetzt bei den Gesundheitsämtern und den Gemeinden diese Informationen zur Verfügung zu stellen“, erklärt Clara vom Endt den kommunalpolitischen Bezug. Es müsse in jedem Fall verhindert werden, dass Frauen durch Falschinformationen, die unreguliert ins Netz gestellt werden dürfen, verunsichert werden. „Solange die Forderungen der Grünen auf Bundesebene, den § 219a gänzlich abzuschaffen, keine Umsetzung findet, müssen wir zumindest auf kommunaler Ebene öffentliche und sachliche Information zur Verfügung stellen“, findet die Jura-Studentin.
Mit ihrem Antrag wollen die Grünen erreichen, dass zukünftig derartige Hinweise und Informationen auf der Homepage der Stadt erscheinen, wie zum Beispiel ein legaler Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Außerdem sind Kontaktinformationen der zuständigen Beratungsstellen sowie medizinische Informationen zu den Methoden und Risiken eines Abbruchs aufzuführen.
Bei dem zweiten Antrag des Geldhäuser Ortsverbandes wollen die Grünen erreichen, dass auf den Toiletten öffentlicher Gebäude zukünftig kostenlose Menstruationsprodukte für alle menstruierende Personen zur Verfügung stehen. „Genauso wie Toilettenpapier selbstverständlich ist, so sollten auch Menstruationsprodukte zur normalen Grundausstattung einer öffentlichen Toilette gehören,“ findet Vorstandsmitglied Victoria Schmidt: „In Schottland sind seit einiger Zeit alle Schulen, Universitäten und andere öffentliche Gebäude dazu verpflichtet, kostenlose Menstruationsprodukte anzubieten, weil sie als notwendiger Bestandteil der sozialen Teilhabe gesehen werden. Und das sollte hier genauso sein, “ betont Victoria Schmidt abschließend.
Auch wenn die Stadtverordnetenversammlung überwiegend männlich besetzt ist, so hoffen die beiden Grünen Frauen, dass sich dennoch eine deutliche Mehrheit für ihre Anträge aussprechen wird. Durch ihre Kandidaturen auf aussichtsreichen vorderen Plätzen auf der Kandidat:innenliste der Gelnhäuser Grünen wollen Clara vom Endt und Victoria Schmidt ein deutliches Zeichen für mehr feministische und bunte Themen setzen.
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