BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Gelnhausen

Grundsteuer C: Beschluss jetzt wirksam ausgestalten

06.10.26 –

Die Einführung der Grundsteuer C in Gelnhausen ist seit Februar diesen Jahres beschlossen. Offen ist noch die entscheidende Frage, wie hoch der Hebesatz für baureife, aber unbebaute Grundstücke festgelegt wird. Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für einen Hebesatz in Höhe des Fünffachen der Grundsteuer B aus.

„Die Grundsteuer C wurde vom Gesetzgeber als kommunales Instrument geschaffen, um baureife Grundstücke stärker zu belasten, wenn diese trotz bestehender Bebauungsmöglichkeit unbebaut bleiben. Damit soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, vorhandenes Bauland tatsächlich zu nutzen und der Spekulation mit baureifen Grundstücken entgegenzuwirken.“ führt Lukas Happe, Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss aus.

„Für uns ist deshalb entscheidend, die Grundsteuer C nicht nur formal einzuführen, sondern den Hebesatz so festzulegen, dass überhaupt eine spürbare Lenkungswirkung entstehen kann.“ ergänzt Annika Streit, ebenfalls Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss.

„Eine Grundsteuer C, die finanziell kaum einen Unterschied macht, verfehlt ihren Zweck. Deshalb fordern wir einen Hebesatz in Höhe des Fünffachen der Grundsteuer B. Wer baureifes Bauland dauerhaft ungenutzt lässt, soll einen echten wirtschaftlichen Anreiz erhalten, dieses Grundstück zu bebauen oder für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen.“ erklärt Lukas Happe weiter.

In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde insbesondere die Frage diskutiert, ob die Grundsteuer C überhaupt eine ausreichende Wirkung entfalten könne und ob stattdessen verstärkt mit Baugeboten gearbeitet werden sollte. Diese Bedenken wurden nicht von Bündnis 90/Die Grünen vorgetragen.

Die Grünen haben sich vielmehr kritisch mit dem Vorschlag auseinandergesetzt, Baugebote als Alternative zur Grundsteuer C einzusetzen. Auf Nachfrage der Grünen erläuterte auch der Bauamtsleiter, dass Baugebote mit erheblichem Verwaltungs- und rechtlichem Aufwand verbunden sein können, ihre Durchsetzung Zeit benötigt und sie daher insbesondere für geeignete Einzelfälle in Betracht kommen.

Diese Einschätzung entspricht auch den überregionalen Erfahrungen. Das Deutsche Institut für Urbanistik weist darauf hin, dass Baugebote bislang nur selten eingesetzt werden. Als eine praktische Hürde wird gerade der Aufwand für ein rechtssicheres Verfahren genannt.

„Baugebote können in einzelnen Fällen ein sinnvolles Instrument sein. Sie ersetzen aber keine Grundsteuer C. Während wir mit der Grundsteuer C einen allgemeinen finanziellen Anreiz für die Aktivierung baureifer Grundstücke schaffen können, muss ein Baugebot für jedes einzelne Grundstück geprüft, angeordnet und gegebenenfalls rechtlich durchgesetzt werden.“ meint Annika Streit.

Auch der Vergleich mit der sogenannten Baulandsteuer der frühen 1960er-Jahre greife aus Sicht der Grünen zu kurz. Die damalige Regelung bestand lediglich für einen sehr kurzen Zeitraum. Die heutige Grundsteuer C beruht auf einer neuen gesetzlichen Grundlage und eröffnet den Kommunen – gerade auch in Hessen – Gestaltungsmöglichkeiten bei der Festlegung des Hebesatzes.

Wie deutlich Kommunen diese Möglichkeit nutzen können, zeigt beispielsweise Bad Nauheim, Griesheim, Erzhausen und Riedstadt. In Bad Nauheim, Griesheim und Erzhausen wurden für 2026 Hebesätze in Höhe des 5-fachen der Grundsteuer B beschlossen. In Riedstadt hat man sich für ein gestuftes Verfahren in den nächsten 5 Jahren entschieden, bis in 2030 auch ein Hebesatz des 5-fachen Hebesatzes der Grundsteuer B erreicht ist. Weitere Gemeinden und Städte möchten die Grundsteuer C in 2027 einführen.

Dabei ist wichtig: Die Grundsteuer C erhöht nicht die Grundsteuer für bestehende Mietwohnungen. Sie betrifft baureife Grundstücke, die gerade noch nicht bebaut sind. Für bestehende Wohngebäude bleibt es bei der Grundsteuer B.

Für Bündnis 90/Die Grünen geht es deshalb jetzt nicht mehr um das „Ob“ der Grundsteuer C. Diese Entscheidung hat die Stadtverordnetenversammlung getroffen. Jetzt muss es darum gehen, den Beschluss so auszugestalten, dass das Instrument seinen Zweck auch erfüllen kann.

„Gelnhausen braucht Wohnraum, gleichzeitig wollen wir zusätzliche Flächenversiegelung möglichst vermeiden. Es ist deshalb sinnvoll, zuerst die Grundstücke in den Blick zu nehmen, auf denen bereits heute gebaut werden könnte. Mit einem ausreichend hohen Hebesatz kann die Grundsteuer C einen Anreiz schaffen, genau diese Flächen zu aktivieren.“ meint Lukas Happe abschließend.

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