
08.02.26 –
Die Fraktionen (außer der CDU) hatten der Verwaltung einen Prüfauftrag zur Einführung der Grundsteuer C erteilt. Ziel ist es, unbebaute, aber baureife Grundstücke künftig höher zu besteuern, um Bauland zu mobilisieren und Bodenspekulation entgegenzuwirken. Am kommenden Dienstag soll der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) hierzu eine erste Stellungnahme erhalten.
Bislang wurden den Stadtverordneten jedoch keinerlei Unterlagen oder Prüfergebnisse vorgelegt. Eine inhaltliche Bewertung ist so kaum möglich. Bündnis 90/Die Grünen erwarten, dass der Prüfauftrag ernsthaft und transparent umgesetzt wird.
Die Grundsteuer C ist ein wichtiges kommunales Steuerungsinstrument. Sie richtet sich ausschließlich an Eigentümerinnen und Eigentümer von baureifen, unbebauten Grundstücken, die dem Wohnungsmarkt und der städtebaulichen Entwicklung entzogen werden. Mieterinnen und Mieter sind von der Grundsteuer C nicht betroffen – sie ist ausdrücklich nicht umlagefähig und führt daher nicht zu höheren Mieten.
Gerade in Zeiten knappen Wohnraums und steigender Baukosten kann die Grundsteuer C dazu beitragen, vorhandene Flächen zu aktivieren, Innenentwicklung zu stärken und zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen. Viele Kommunen nutzen dieses Instrument bereits oder bereiten dessen Einführung vor.
„Vor dem Hintergrund der jüngsten Auseinandersetzungen um den städtischen Haushalt besteht bei uns die Sorge, dass auch bei der Grundsteuer C weniger geprüft als vielmehr verzögert oder blockiert werden soll. Eine solche Abwehrhaltung würde der Entwicklung Gelnhausens schaden.“, so Heike Krieg, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen in Gelnhausen.
„Wir erwarten von Verwaltung und Mehrheitsfraktion eine sachliche Prüfung ohne ideologische Vorfestlegung. Gelnhausen braucht eine aktive Bodenpolitik, die dem Gemeinwohl dient – nicht Stillstand durch Verzögerung.“ sagt Annika Streit, Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen zur Wahl der Stadtverordneten am 15. März 2026.
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